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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2024

Erhältlich auch als Ausdruck in der Geschäftsstelle der VHS, Elisabethenstr. 4–8, oder hier im PDF-Format zum Downloaden.

§ 1 Allgemeines

Wer sich zu einer der Veranstaltungen der Volkshochschule Bad Homburg v. d. Höhe, nachfolgend VHS genannt, anmeldet, erkennt die AGB und die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte an. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der VHS, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.

Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der VHS). Erklärungen der VHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

Die Ankündigung von Veranstaltungen seitens der VHS ist unverbindlich.

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen kann mit Anmeldekarte, per E-Mail, per Telefax und über die VHS-Homepage erfolgen. Der/die Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Sofern ein Dritter (Arbeitgeber*in, Behörde o. ä.) das Entgelt und die besonderen Kosten übernimmt, ist die Vorlage einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung erforderlich. Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von §  1 verbindlich, wenn sie durch die VHS schriftlich angenommen werden. Die persönliche Anmeldung kann in der VHS-Geschäftsstelle getätigt werden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch Annahmeerklärung der VHS (Anmeldebestätigung) zustande. Die Anmeldebestätigung dient als Teilnahmeausweis und ist zu den Veranstaltungen mitzubringen. Probestunden sind nur im Bereich Fremdsprachen (außer Deutsch als Fremdsprache) und nur in Veranstaltungen möglich, die die Mindestteilnehmerzahl erreicht haben. Diese Probestunden sind vor Veranstaltungsbeginn mit der VHS zu vereinbaren. In Bildungsurlauben und Wochenend-veranstaltungen sind keine Probestunden möglich.

Teilnehmenden, die eine Veranstaltung im folgenden Semester fortführen wollen, wird ein Vorrecht bei der Anmeldung eingeräumt. Die schriftliche Anmeldung über eine Weitermeldeliste ist verbindlich. Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen (s. a. § 6 AGB, § 314 BGB).

§ 3 Entgelte und Zahlung

Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der VHS. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes und der besonderen Kosten. Das Teilnahmeentgelt und die besonderen Kosten werden nach erfolgter Anmeldung bzw. innerhalb von vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn in voller Höhe fällig. Barzahlung des Entgeltes und electronic cash ist in der VHS-Geschäftsstelle zu den ausgewiesenen Geschäftszeiten möglich. Ansonsten erfolgt die Entrichtung des Entgeltes per Bankeinzug. Die Gebühren werden im SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht. Wenn der/die Anmeldende der Lastschrift widersprechen oder sie zurückgeben will, muss er/sie vorher Rücksprache mit der VHS halten, um so zusätzlich in Rechnung zu stellende Bankgebühren zu vermeiden. Für Zahlungserinnerungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro erhoben. Auf Antrag können Gebühren über 100,00 Euro in zwei Raten gezahlt werden. Die Fälligkeitstermine für die einzelnen Raten werden bei der Anmeldung bekannt gegeben.

§ 4 Personenbezogene Entgeltermäßigung

Die VHS gewährt folgende Entgeltermäßigungen:

  • 80 % Ermäßigung bei Vorlage eines Bad-Homburg-Passes
  • 20 % für Schüler*innen, Studierende, Wehrdienst- und Bundesfreiwilligen-dienste, Teilnehmende am Freiwilligen Sozialen Jahr, Auszubildende, Au-Pairs
  • 20 % für Bezieher*innen von Leistungen nach SGB III oder SGB II/bzw. XII gegen Vorlage eines Nachweises, der nicht älter als 3 Monate ist
  • 20 % für E-Card-Inhaber*innen

Der Ermäßigungsanspruch und seine tatbestandsmäßigen Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung, spätestens jedoch einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn, geltend gemacht und nachgewiesen werden. Sollten die Ermäßigungsnachweise nicht vorliegen oder nicht anerkannt werden, so wird das volle Entgelt fällig. Auf Studienreisen, Prüfungsentgelte, Materialkosten werden keine Ermäßigungen gewährt (ggf. Ausnahme Bad-Homburg-Pass-Inhaber*innen).

§ 5 Organisatorische Änderungen

Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Lehrkraft durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem entsprechenden Namen angekündigt wurde. Dozierende sind nicht befugt, Vereinbarungen zu treffen, die die VHS rechtlich oder finanziell binden.

Die VHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der VHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Lehrkraft), kann sie nachgeholt werden. Während der Schulferien und den an den Unterrichtsorten schulfreien Tagen sowie am Rosenmontag, Fastnachtsdienstag, Laternenfestmontag (nur Bad Homburg), Laurentiusmarkt (nur Usingen) finden keine Veranstaltungen statt. Ausnahmen bilden Kurse, die speziell zu diesen Zeiten angeboten werden, z. B. Ferienkurse und Kurse, bei denen dies extra vermerkt ist. An gesetzlichen oder kirchlichen Feier-tagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt.

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch die VHS

Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmer*innen-Zahl notwendig. Falls nicht angegeben, beträgt diese acht Personen. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmenden bestehen nicht. Wenn die VHS eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmer*innen-Zahl durchführen will, wird im Einvernehmen mit den Teilnehmenden bei gleichem Entgelt die Veranstaltungsdauer gekürzt oder es ist ein Entgeltaufschlag zu zahlen. Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall einer Kursleitung wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall haben die Teilnehmenden das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten zu zahlen. Entgelte werden nicht erstattet, wenn eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt von der VHS abgesagt werden muss.

Die VHS kann den Vertrag in den Fällen des § 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Informations- und Veranstaltungsbetriebes durch Lärm-, Geräusch- oder Geruchs-belästigung oder durch querulatorisches Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung;
  • Ehrverletzung aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten der VHS;
  • Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität;
  • Missbrauch der Veranstaltung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art;
  • Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die VHS Teilnehmende auch von einer Veranstaltung ausschließen. Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

§ 7 Höhere Gewalt

(1) Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.

(2) „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt, dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.

(3) Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenigstens in Textform über den Eintritt höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.

(4) Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt (Abs. 2), benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail.

(5) Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.

§ 8 Kündigung und Widerruf durch Teilnehmende

Bei Abmeldung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erstattet. Bei späterer Abmeldung wird die volle Kursgebühr inkl. besonderer Kosten fällig. In Ausnahmefällen akzeptiert die VHS bei Vorlage eines ärztlichen Attestes einen Rücktritt innerhalb von zehn Tagen vor Veranstaltungsbeginn und erstattet bereits gezahlte Entgelte abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro zurück. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Für Bildungsurlaube, Studienfahrten und -reisen und Prüfungen gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen (siehe § 14). Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

Bei Rücktritt von Teilnehmenden nach Kursbeginn aufgrund einer Erkrankung (Nachweis: ärztliches Attest) besteht kein Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte. In Ausnahmefällen kann die VHS eine nichtübertragbare Gutschrift für das laufende Semester und die beiden Folgesemester ausstellen. Die Gutschrift erfolgt abzüglich der Gebühr für die abgelaufenen Termine sowie einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro.

Die Kündigung muss in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, wird der Eingangsstempel bei der VHS abzüglich zweier Werktage angenommen. Die Kündigung wird von der VHS schriftlich bestätigt. Telefonische Kündigungen sind nicht möglich. Erstattungen können in der Regel nur unbar erfolgen.

§ 9 Ummeldung

Eine Ummeldung von einem Kurs in einen vergleichbaren anderen Kurs im laufenden Programm kann nur vor Veranstaltungsbeginn und mit Zustimmung der VHS erfolgen. Bereits gezahltes Entgelt und besondere Kosten werden berechnet. Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Ummeldung.

§ 10 Teilnahmebescheinigungen

Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann unter der Voraussetzung regelmäßiger Teilnahme auf Wunsch bescheinigt werden.

§ 11 Urheberschutz

Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der VHS nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

Teilnehmende an den EDV-Veranstaltungen haben zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.

§ 12 Datenschutz

Die Volkshochschule Bad Homburg unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen setzt die VHS automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kursnummer, Semester, Kurstitel und Entgelt, im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung. Zu statistischen Zwecken wird die Einteilung in Altersgruppen, die Angabe männlich/weiblich anonymisiert weiterverarbeitet. Zum Zwecke des Bankeinzugs-verfahrens werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltungsnummer an die Hausbank der VHS übermittelt. Mit der Anmeldung stimmen die Teilnehmenden der Verarbeitung der Daten zu. Auf einschlägige datenschutzrechtliche Bestimmungen wird hingewiesen.

§ 13 Haftung

Der Besuch der Veranstaltungen der VHS erfolgt auf eigene Gefahr. Die VHS übernimmt gegenüber Teilnehmenden oder Besucher*innen keinerlei Haftung, auch nicht für Verluste (Diebstahl), Unfälle oder Beschädigungen. Schadenersatzansprüche von Vertragspartner*innen oder Teilnehmenden gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 14 Bildungsurlaub, Studienreisen/-fahrten, Prüfungen

Für Bildungsurlaube, Prüfungen, und die von der VHS durchgeführten Reisen ins In-/Ausland gelten besondere Bedingungen.

Bildungsurlaub: Bei Abmeldung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erstattet. Nach dieser Frist fällt die Gebühr in voller Höhe an.

Studienreisen/-fahrten: Die VHS ist nur Vermittlerin der Reise. Veranstalter im reiserechtlichen Sinn ist das jeweils in der Ausschreibung aufgeführte Reiseunternehmen. Es gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters.

Prüfungen: Die Anmeldung zu den telc-Sprachprüfungen und Einbürgerungstests kann nur persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweis-dokuments erfolgen. Die in den Ankündigungstexten der jeweiligen Prüfungen genannten Anmelde- und Stornofristen sind zu beachten. Nach Ablauf der Stornofrist muss die volle Prüfungsgebühr entrichtet werden. Zahlungen sind nur in bar oder per Electronic Cash möglich. Ist die Anzahl der Mindestteilnehmenden nicht erreicht, kann die Prüfung nicht stattfinden.

§ 15 Schlussbestimmungen

Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der VHS anerkannt worden ist. Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für Vereinbarungen, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhalten.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Volkshochschule Bad Homburg treten am Tage der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie kommen erstmalig zur Anwendung für alle Veranstaltungen, die ab dem 01.02.2024 beginnen. Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.


Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften

Ein Fernabsatzgeschäft liegt dann vor, wenn der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt (z. B. Briefwechsel, E-Mail, Telefon, Telefax). In diesem Fall steht Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Der Widerruf ist zu richten an:

Volkshochschule Bad Homburg
Elisabethenstraße 4-8
61348 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefax: 06172  23009
E-Mail:info@vhs-badhomburg.de

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie uns hierzu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und uns bestätigt haben, dass Sie Kenntnis davon haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Ende der Widerrufsbelehrung

25.04.24 15:43:11